Mit dem Veteranen ins Ausland reisen

Thorsten Hohmann ist ein Vorstandskollege in der TCS Untersektion beider Basel, die sich mit Youngtimern & Classic-Cars befasst. Dort erzählt man sich dies und das, unter anderem bekommt man auch mit, dass Vereinsmitglieder Probleme an der Grenze bekamen!

Thorsten ist Abteilungsleiter Export & Import bei der Handelskammer beider Basel und dort Mitglied der Geschäftsleitung, das Geschäftsdomizil liegt an der St. Jakobs-Strasse 25 in CH-4010 Basel.

In dieser Funktion hat Thorsten auf der Website der Handelskammer beider Basel eine Zusammenfassung abrufbar zusammengestellt: https://www.hkbb.ch/de/export-und-import/Braucht-mein-Fahrzeug-einen-Pass.php

Braucht mein Fahrzeug einen Pass?

Sie fahren mit Ihrem Oldtimer an eine Messe ins Ausland? Oder Sie unternehmen mit dem Motorrad einen Ausflug über die Grenze? Dann müssen Sie verschiedene Regelungen und Dokumentationsanforderungen beachten. Das Export- und Import-Team Ihrer regionalen oder kantonalen Handelskammer erklärt Ihnen, worauf es ankommt.

Liebe LRos-Lesergemeinde!

Ja, da bin ich auch erschrocken, als ich von dieser EU-Regelung das erste Mal hörte! Und dabei gelten die Regeln nicht einmal in jedem EU-Land gleich, oder werden allenfalls anders ausgelegt… Ob Sie für Ihr Fahrzeug ein Carnet ATA, einen Ausfuhrfreipass oder eben kein Ein- und Ausfuhrdokument brauchen, hängt davon ab, was Sie damit vorhaben:

  • Unternehmen Sie mit Ihrem privaten immatrikulierten PW einen Ausflug nach Frankreich und nutzen Sie das Fahrzeug nur, um Personen zu befördern, haben Sie «freie Fahrt». Im Fahrzeug mitzuführen sind: Fahrzeugausweis, Fahrausweis im Kreditkartenformat, «grüne Karte» = internationaler Versicherungsausweis (heute weiss…)
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug an einer Messe zeigen oder an einem Oldtimertreffen im Ausland vorführen, wird es zur Ware und Sie benötigen ein Carnet ATA oder einen
    Ausfuhrfreipass in Verbindung mit einem Verwendungsschein im Ausland. Das gilt auch für nicht immatrikulierte Fahrzeuge. (Immer wenn bezahlter oder unentgeltlicher Publikumsverkehr herrscht!
  • Bei nicht immatrikulierten Fahrzeugen müssen Sie im Ausland ein temporäres Einfuhrverfahren, wie beispielsweise einen Verwendungsschein, beantragen.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass einige Länder, wie Frankreich, keinen Verwendungsschein für Privatpersonen anbieten, was die Einreise mit einem nicht immatrikulierten Fahrzeug erschweren kann.

Bei immatrikulierten Fahrzeugen gibt es mehrere Varianten, die unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentation stellen:

  • Variante 1: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug fahren und der Hauptgrund die Personenbeförderung ist, wie etwa eine Ausflugsfahrt mit Freunden, benötigen Sie keine formelle Dokumentation.
  • Variante 2: Bei einem Transport auf einem Hänger, ebenfalls mit dem Hauptziel der Personenbeförderung, ist ebenfalls keine formelle Dokumentation erforderlich. Allerdings sollten Sie beachten, dass einige Länder wie Frankreich möglicherweise dennoch Dokumente verlangen, was im Ermessen des jeweiligen Zollbeamten liegt. (!)
  • Variante 3: Wenn der Hauptgrund der Reise die Ausstellung des Fahrzeugs ist, beispielsweise bei einer Sternfahrt, einer Oldtimerfahrt, einem Landytreffen oder einer Messe, benötigen Sie ein Carnet ATA oder einen Ausfuhrfreipass. Auch hier ist ein temporäres Einfuhrverfahren im Ausland notwendig und einige Länder wie Frankreich bieten keinen Verwendungsschein für Privatpersonen an.
  • Variante 4: Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einem Hänger mit dem gleichen Ziel transportieren, also um es auszustellen, gelten die gleichen Anforderungen wie in Variante 3.
  • Variante 5: Wenn Sie an einer Sportveranstaltung wie einem Rennen oder einer Geschicklichkeitsfahrt teilnehmen Grenzübertritt Frankreich-Schweiz am Zoll Lysbüchel, Basel in den späten 60er Jahren…

Für das Carnet ATA sind die Handelskammern in der Schweiz zuständig. Hier gilt eine kantonale Zuständigkeit, es gilt also die Handelskammer zu kontaktieren, welche für den
Wohnort des Antragstellers zuständig ist.

Webseite zur Beantragung des Carnet ATA mit den entsprechenden Han-
delskammern: https://www.ataswiss.ch/ChooseChamber.aspx Hier kann die entsprechend zuständige Handelskammer ausgewählt werden.

Den Ausfuhrfreipass beantragt man bei der Ausfuhr am entsprechenden Schweizerischen Zollposten. Achtung: Nur am Warenzoll und nur während der entsprechenden Öffnungszeiten. Webseite zur Beantragung des Carnet ATA mit dem
entsprechenden Dienststellenverzeichnis des CH-Zolls: https://dst.bazg.admin.ch/?lang=1

Wie ist ein solches Carnet ATA zu beschaffen

Das Dokument kann im Internet ausgefüllt werden. Am Zollschalter kommt das Dokument mehrfarbig als Heft vor: grün, gelb, weiss, hellblau, gelb, weiss, hellblau und grün…. Die Regelung gilt grundsätzlich in der EU, wird jedoch unterschiedlich streng gehandhabt. Eine Garantie gibt es nicht.

Die einzelnen Länder haben eigene Zollverfahren für die vorübergehende Verwendung. Bei einem Carnet ATA sind alle gleich und handhaben es auch identisch. („Internationales Papier“)

Der Ausfuhrfreipass

Am Schalter, bei Betriebszeiten der Zollverwaltungen (national unterschiedlich!), kann auch ein Ausfuhrfreipass ausgestellt werden. Dieser wird für jeden Grenzübertritt am jeweiligen Zollamt ausgestellt… Man stelle sich mal eine Reise und Rückreise von der Schweiz, via D, B, L, NL, F, UK nach England vor!

Zusammenfassend ist es wichtig sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen der
Länder zu informieren, in die Sie ein- oder durchreisen möchten, um unangenehme Überraschugen zu vermeiden. Deine zuständige Handelskammer berät Dich gerne!

Weitere Hinweise

Thorsten hat im Rahmen der Ausbildungen Webinare in der Export-Import-Infothek der Handelskammer beider Basel zusammengestellt, die auf YouTube abrufbar sind:
https://www.hkbb.ch/de/export-und-import/infothek/index.php

Hier lest Ihr den Artikel im Club Magazin 4/2024.

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